Bestuhlungspläne

Sichere und effektive Nutzung Ihrer Versammlungsstätte

Für alle Versammlungsstätten, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen, ist ein Bestuhlungsplan erforderlich.

Versammlungsstätten können demnach sein:

  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen
  • Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
  • Anlagen im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
  • Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.

Ein Bestuhlungsplan zeigt die Art der Bestuhlung (z. B. Bankettbestuhlung, Theaterbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge und den Verlauf der Rettungswege.

Verantwortlich für die Erstellung des Bestuhlungsplanes ist der Betreiber oder der Veranstalter. Der Plan muss der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt werden. Bei der Nutzung der Versammlungsstätte darf die Zahl der genehmigten Besucherplätze nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht geändert werden. Der Bestuhlungsplan für die jeweilige Nutzung ist in der Nähe des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen.

Sie benötigen Bestuhlungspläne? Bitte sprechen Sie uns an!

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