Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen zur schnellen Orientierung und sollen dabei helfen, im Notfall die Lage vor Ort besser beurteilen zu können. Sie sind Teil eines umfassenden Objektschutzes. Feuerwehrpläne müssen gemäß DIN 14095 und den besonderen Anforderungen der jeweiligen örtlichen Feuerwehr ausgeführt werden.

Der Feuerwehrplan beinhaltet einen vorbereiteten Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen im bzw. am Objekt. Feuerwehrpläne enthalten stets allgemeine Objektinformationen, einen Übersichtsplan und die Geschosspläne. Zusätzlich können Sonderpläne und weitere textliche Erläuterungen notwendig sein.
Feuerwehrpläne sind durch den Betreiber oder den Eigentümer der Anlage mit der zuständigen Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr abzustimmen.

Feuerwehrpläne gehören nicht in jedem Fall zu den Bauvorlagen. Sie können jedoch in Abhängigkeit von Lage, Art und Nutzung des Objektes durch die Baugenehmigungsbehörde verlangt werden. Verbindlich erforderlich ist ein Feuerwehrplan bei:

  • Versammlungsstätten
  • Schulen
  • Krankenhäusern
  • Geschäftshäusern
  • Hochhäusern

Voraussetzungen zur Erstellung eines Feuerwehrplans

  • Feuerwehrpläne müssen von fachlich qualifizierten Personen erstellt werden, die in den Bereichen …
    • baulicher Brandschutz
    • anlagentechnischer Brandschutz
    • abwehrender Brandschutz
    • Gefahrenstoffe
    • Arbeitsschutz

… über ausreichende Sachkunde verfügen. Feuerwehrpläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten und mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen.

Inhalt eines Feuerwehrplanes

  • Der Plan muss die kartographische Richtung, den Nordpfeil, die Objektbezeichnung und die Art der Nutzung erkennen lassen.
  • Die Hauptzufahrt bzw. -zugang müssen am unteren Rand des Planes liegen.
  • Bezeichnung der Geschosse
  • Brandwände und sonstige raumabschließende Wände
  • Zugänge und Notausgänge
  • Treppenräume, Treppen und deren Laufrichtung
  • Nicht begehbare Flächen, z. B. Dächer
  • besondere Angriffswege und Rettungswege, z. B. Rettungstunnel
  • Feuerwehr- und sonstige Aufzüge
  • Bedienstellen von brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen
  • Steigleitungen, nass und trocken
  • Ortsfeste und bewegliche Löscheinrichtungen, Art und Menge der Löschmittel

Feuerwehrpläne müssen auch Angaben enthalten über Art und Menge von:

  • feuergefährlichen Stoffen
  • Gefahrstoffen, insbesondere in Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen
  • radioaktiven Stoffen und ihre Gefahrengruppe
  • sowie Warnhinweise auf Löschmittel, die NICHT eingesetzt werden dürfen

Weiter gehören zu den besonderen Angaben

  • besondere brandschutztechnische Risiken
  • Entnahmestellen, Schieber etc. zur Löschwasserbevorratung
  • Löschwasserrückhalteeinrichtungen
  • elektrische Freileitungen und Oberleitungen mit Spannungsangabe
  • Abwasserkanäle auf dem Grundstück
  • Einläufe in das öffentliche Abwassernetz
  • Übersichtsplan

Im Regelfall ist die Darstellung einer baulichen Anlage auf einem Blatt (z. B. DIN A3) nicht möglich. Deshalb ist ein separater Übersichtsplan zu erstellen, der für die Feuerwehr alle angriffsspezifischen Angaben enthält:

  • Darstellung der baulichen Anlage
  • Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile, wie sie postalisch, ortsüblich oder auch betriebsintern bezeichnet werden
  • Anzahl der Geschosse
  • Brandwände
  • Nicht befahrbare Flächen
  • Feuerwehrflächen nach DIN 14090
  • Angrenzende und benachbarte Straßen
  • Angrenzende und benachbarte Gebäude und deren Nutzung
  • Standort der Brandmelde-Übertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder), der Brandmeldezentrale (BMZ) und des Feuerwehrschlüsseldepots
  • Wasserentnahmestellen, Löschanlagen, Löschwasserrückhalteeinrichtungen

DAEDALUS ist Ihr sachkundiger Ansprechpartner für die Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Feuerwehrplänen nach der DIN 14095. Wir bieten Ihnen die folgenden Leistungen:

  • Abstimmungsgespräche mit der örtlichen Feuerwehr
  • Erstellung von Feuerwehr-, Übersichts-, Geschoss-, Sonder-, Umgebungs-, Detail- und Abwasserplänen
  • Übergabe der Pläne an die zuständige Brandschutzdienststelle

Haben Sie Fragen? Bitte sprechen Sie uns an!

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